Antrag auf Feuerwerk
Im Landkreis Meißen werden seit dem 01. 07. 2008 die Erlaubnisse für Feuerwerke der Klasse II anlässlich privater Feiern von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erteilt. Zum Feuerwerk der Klasse II gehören Silvesterartikel, die an Personen ab dem 18. Lebensjahr abgegeben werden.
Der schriftliche Antrag sollte 2 Wochen vor dem geplanten Termin dort eingereicht werden.
Der Antrag soll zu Inhalt haben:
1. die Adresse des Antragstellers
2. der Anlass
3. Wo (Straße und Hausnummer) soll das Feuerwerk gezündet werden?
4. Wann (Datum, Uhrzeit)
5. Telefon oder E-Mail des Antragstellers zwecks Rücksprache.
Hauptamt
Weiterführende Informationen
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